E-Commerce
 




Wenn Unternehmen wie die Rosita GmbH Geschäfte über elektronische Medien abwickeln, bezeichnet man die Vorgänge als Electronic Commerce bzw. E-Commerce. So können Geschäftsprozesse effizienter gestaltet und schneller abgewickelt werden.  Hierbei werden elektronische Informations- und Kommunikationssysteme angewendet.

Wie bei jedem anderen Rechtsgeschäft sind elektronische Rechtsgeschäfte erst dann wirksam, wenn zwei übereinstimmende Willenserklärungen vorliegen, da ein Vertrag nur durch Antrag und Annahme zustande kommt.

Eine Besonderheit beim E-Commerce ist, dass bei einer Warenbestellung im Internet die Willenserklärung erst beim Erteilen des entgültigen Sendebefehls abgegeben wird. Sobald die Bestellung in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist (z.B. auf dessen Rechner), gilt die Willenserklärung als zugegangen.
 
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